In diesem Abschnitt haben wir einige Definitionen aus dem Bereich Anlagen- und Immobilienverwaltung für Sie zusammengestellt.
- Zeitmietvertrag
- Dieser liegt vor, wenn der Tag des Mietvertragsendes kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar ist. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf dieses Tages. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des Vertrages grundsätzlich ausgeschlossen, wobei die Rechtsprechung zwischenzeitlich Ausnahmen in engem Rahmen zulässt.
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