In diesem Abschnitt haben wir einige Definitionen aus dem Bereich Anlagen- und Immobilienverwaltung für Sie zusammengestellt.
- Objektverwaltung
- Zu den Aufgaben der Verwaltung eines Immobilienobjektes gehören im Allgemeinen: Kaufmännische Betreuung des Objektes (Abrechnung), Gewährleistung des langfristigen Werterhalts durch das Organisieren von Reparaturen und Sanierungen, Überwachung des laufenden Betriebs und Zahlungsverkehrs sowie des Zusammenlebens der Bewohner im Falle von Schwierigkeiten.
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